Autorin: Staaßen |
Ein Bedürftigentestament ist ein Testament, das Sonderregelungen für bedürftige Erben enthält. Es wird dem Behindertentestament ähnlich ausgestaltet. Der bedürftige Erbe wird in der Regel als Vorerbe (§§ 2112 ff. BGB) eingesetzt, und der Erblasser verfügt eine nicht befreite Vorerbschaft (§ 2136 BGB). Zudem wird ein Dauertestamentsvollstrecker (§ 2209 BGB) bestimmt.
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