BGH - Urteil vom 25.04.2007
XII ZR 189/04
Normen:
BGB § 1603 § 1609 Abs. 2 S. 1 § 1360 § 1360a ;
Fundstellen:
BGHReport 2007, 808
FamRZ 2007, 1081
FuR 2007, 318
MDR 2007, 1076
NJW 2007, 2412
Vorinstanzen:
OLG Hamm, vom 13.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 UF 565/03
AG Lüdenscheid, vom 11.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 17 F 293/03

Berücksichtigung des Anspruchs der neuen Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen der Mangelverteilung

BGH, Urteil vom 25.04.2007 - Aktenzeichen XII ZR 189/04

DRsp Nr. 2007/9311

Berücksichtigung des Anspruchs der neuen Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen der Mangelverteilung

»Entspricht es dem berechtigten Interesse in der neuen Ehe eines Unterhaltspflichtigen, dass seine Ehefrau zugunsten der Haushaltsführung und der Betreuung ihrer Kinder aus einer früheren Beziehung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, so ist der Anspruch der Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen einer Mangelverteilung neben den gleichrangigen Unterhaltsansprüchen der Kinder des Unterhaltspflichtigen aus der früheren Ehe zu berücksichtigen, wenn deren Mutter infolge Wiederheirat nicht mehr unterhaltsberechtigt ist.«

Normenkette:

BGB § 1603 § 1609 Abs. 2 S. 1 § 1360 § 1360a ;

Tatbestand:

Die Kläger verlangen im Wege der Abänderungsklage vom Beklagten höheren Kindesunterhalt.