Autor: Grziwotz |
Die drei Kinder von Anton Müller, Renate, Hannes und Wolfgang, können beim Betreuungsgericht eine Betreuung für ihren Vater anregen - entsprechend seinem Wunsch unter Vorschlag der Einsetzung von Sohn Hannes.
Nahe Angehörige, aber auch fremde Personen (z.B. der Hausarzt), können beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen, wenn sie den Eindruck haben, dass der Betroffene eine Betreuung benötigt. Die Voraussetzungen für eine Betreuung sind vom Betreuungsgericht ggf. von Amts wegen zu ermitteln (§ 26 FamFG). Ist eine Betreuung erforderlich, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt (§ 271 Nr. 1 FamFG).
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|