BFH - Urteil vom 13.10.1993
II R 92/91
Normen:
BGB § 157, § 516 Abs. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1, 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BB 1993, 2518
BB 1994, 276
BStBl II 1994, 128
ErbPrax 1994, 58
ZEV 1994, 53

BFH - Urteil vom 13.10.1993 (II R 92/91) - DRsp Nr. 1994/1738

BFH, Urteil vom 13.10.1993 - Aktenzeichen II R 92/91

DRsp Nr. 1994/1738

»Erhält jemand als Durchgangs- oder Mittelsperson eine Zuwendung, die er entsprechend einer bestehenden Verpflichtung in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerrechtlich nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor. Wegen der Verpflichtung zur Weitergabe besteht keine Bereicherung der Mittelsperson aus dem Vermögen des Zuwendenden; eine Schenkung der Mittelsperson an den Dritten kommt nicht in Betracht.«

Normenkette:

BGB § 157, § 516 Abs. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1, 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2 ;

Sachverhalt:

Einheitlicher Schenkungsvorgang bei Zuwendung an Durchgangsperson Begriff der Schenkung i.S. von § Abs. Nr. Auslegung des Schenkungsvertrages Folge der Auslegung