BSG - Urteil vom 05.05.1993 (9/9a RVs 2/92) - DRsp Nr. 1993/3471
BSG, Urteil vom 05.05.1993 - Aktenzeichen 9/9a RVs 2/92
DRsp Nr. 1993/3471
»1. Aus dem Zusammenspiel von § 39 SGB X und § 77SGG ergibt sich, daß ein begünstigender Verwaltungsakt, soweit er nicht angefochten wird, zu Gunsten des Berechtigten und zu Lasten der Verwaltung bindend wird (Verbot der reformatio in peius). Der Verwaltung sind jedoch die Gestaltungsrechte der §§ 45ff SGB 10 auch im Widerspruchsverfahren eröffnet. 2. Mit der isolierten Beanstandung eines Einzel-GdB kann die Bildung des Gesamt-GdB nicht mit Erfolg gerügt werden.«
Normenkette:
SGB X §§ 39, 45; SGG § 77;
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