Expertentipps

Autor: Klatt

Bevor ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden kann, muss der Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt und geklärt werden, ob eine teilstationäre oder stationäre Unterbringung ggf. nötig ist.

Der Antrag auf Hilfe zur Pflege ist bei der zuständigen Stelle einzubringen. Hier sollte für die Antragstellung ein Termin mit einem persönlichen Gespräch vereinbart werden, damit geklärt werden kann, welche Unterlagen und welche Nachweise ggf. für die Prüfung der Leistungsansprüche vorgelegt werden müssen. Die zuständige Stelle prüft dann anhand der Angaben und Unterlagen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Pflegebedürftigen und die von eventuell unterhaltspflichtigen Personen. Wird dem Antrag stattgegeben, erfolgen monatliche Auszahlungen. Fristen müssen nicht beachtet werden. Jedoch müssen Sozialhilfeleistungen nicht für die Vergangenheit geleistet werden, sondern erst ab dem Monat, in dem die Antragstellung erfolgt ist. Von daher sollte der Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingereicht werden.

Der Antrag ist an gebunden. Es genügt ein formloser schriftlicher Antrag. Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Nachweise und Dokumente erforderlich, z.B. Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, Nachweise über das Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung, Nachweise über vorhandenes Vermögen, Nachweise über Ausgaben, Bescheid über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit nach .