1.1 Rechtsgrundlagen und Leistungsträger

Autoren: Nau/Hennig

Die Rechtsquelle der gesetzlichen Rentenversicherung (im Folgenden: GRV) ist das mit Wirkung zum 01.01.1992 in Kraft getretene SGB VI.1)

In das SGB VI wurden die vormaligen Einzelregelungen des 4. Buchs der Reichsversicherungsordnung (RVO), des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) und einer Vielzahl rentenrechtlicher Nebengesetze wie dem Reichsknappschaftsgesetz (RKG) inkorporiert. Daneben gelten teilweise gesetzliche Bestimmungen weiter, die auch schon vor Inkrafttreten des SGB VI rechtsgültig waren (z.B. das Fremdrentengesetz - FRG - sowie das Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung - WGSVG).

In der Folgezeit ist es zu vielfältigen Änderungen und Ergänzungen des SGB VI gekommen, etwa durch das Rentenüberleitungsgesetz und das RV-Leistungsverbesserungsgesetz, mit dem die sogenannte "Mütterrente" eingeführt worden ist.2)