6 Beendigung des Wohn- und Betreuungsvertrags

Autorin: von Einem

Nicht zuletzt werden die Besonderheiten des Wohn- und Betreuungsvertrags auch bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses im Rahmen der §§ 11 ff. WBVG berücksichtigt. Da der Wohn- und Betreuungsvertrag grundsätzlich auf unbestimmte Dauer geschlossen wird, ist eine unternehmerseitige Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. Mandatssituation 9.7).

Letzte redaktionelle Änderung: 11.10.2019