Lösung

Autor: Grziwotz

Die Regelung der Totenfürsorge durch den Betroffenen selbst ist möglich. Eine Form hierfür ist nicht vorgeschrieben. Allerdings empfiehlt sich eine schriftliche Niederlegung.

Laura Stark kann also ihre Wünsche bezüglich ihrer Beerdigung im Vorhinein - am besten schriftlich - festlegen.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022