Expertentipps

Autor: Klatt

Von besonderer Bedeutung ist in der Praxis die zeitliche Zuordnung von Einkommen und die damit verbundene Abgrenzung zum Vermögen. Schon nach der Rechtsprechung des BVerwG, der sich auch die Entscheidungspraxis des BSG angeschlossen hat, ist maßgeblich, dass als Einkommen die tatsächlich zufließenden Einkünfte in Geld oder Geldeswert anzusehen sind (sog. Zuflusstherorie). Einkommen ist alles das, was der Leistungsberechtigte im Bedarfszeitpunkt geldmäßig und wertmäßig dazu erhält.