OLG Hamm - Beschluss vom 07.04.2017
27 W 24/17
Normen:
BGB § 21; NW § 3 KiBiz;
Fundstellen:
DStR 2017, 1281
NJW-RR 2017, 743
Vorinstanzen:
AG Essen, vom 20.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 89 AR 994/16

Eintragung eines einen Naturkindergarten unterhaltenden Vereins im Vereinsregister

OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2017 - Aktenzeichen 27 W 24/17

DRsp Nr. 2017/5214

Eintragung eines einen Naturkindergarten unterhaltenden Vereins im Vereinsregister

Ein Verein, der einen Naturkindergarten unterhalten will, kann als nichtwirtschaftlicher Verein in das Vereinsregister einzutragen sein.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 18.01.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Essen vom 20.12.2016, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 02.02.2017, aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, die Anmeldung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Der Beschwerdewert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 21; NW § 3 KiBiz;

Gründe

A.

Mit Anmeldung vom 31.10.2016 haben die Beteiligten zu 2) bis 4) die Neuanmeldung des Vereins "X" - der Beteiligte zu 1) - zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet.

Das Amtsgericht hat daraufhin die Industrie- und Handelskammer Essen um eine Stellungnahme dazu gebeten, ob dort eventuell Erkenntnisse über die Errichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs vorliegen. In der Stellungnahme vom 28.11.2016 kommt die Industrie- und Handelskammer Essen zu dem Ergebnis, dass die Angelegenheit in Anbetracht divergierender Rechtsprechung und anhand der übermittelten Unterlagen nicht hinreichend bewertet werden könne.