Lösung

Autorin: von Einem

Die Pflege von Adalbert Mießen lässt sich während der Abwesenheit seiner Ehefrau grundsätzlich über die Inanspruchnahme von Leistungen der Verhinderungspflege oder über eine stationäre Kurzzeitpflege sicherstellen:

Zunächst einmal kann die Pflege im häuslichen Umfeld im Rahmen der Verhinderungspflege fortgeführt werden.

Leistungen der Verhinderungspflege werden auf Antrag erbracht, wenn bei dem Pflegebedürftigen zum Zeitpunkt der Durchführung der Verhinderungspflege mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegt.

Zudem muss die Pflegeperson die Pflege in der häuslichen Umgebung vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege mindestens sechs Monate durchgeführt haben.

Praxistipp

Es ist nicht erforderlich, dass während dieser sechsmonatigen Wartefrist bereits ein Pflegegrad durch die Pflegekasse festgestellt worden ist. Ausreichend wäre im Rahmen der Wartefrist also auch das Vorliegen eines Pflegegrads 1. Liegen keine Feststellungen der Pflegekasse zum Pflegebedarf im Rahmen der Wartefrist vor, sollte ggf. eine ärztliche Bescheinigung zum Pflegebedarf eingereicht werden. Bei der tatsächlichen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss dann aber mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen.