Erbeinsetzung von Kindern in Patchworkfamilien
(Formulierungsvorschlag)
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Wir setzen uns gegenseitig zum alleinigen Vollerben unseres gesamten Vermögens ein. Nach dem Tod des Längerlebenden von uns sollen alle Kinder von uns beiden, auch wenn sie keine gemeinsamen sind,
oder gemeinsame und einseitige,
Schlusserben zu gleichen Teilen werden. Als Ersatzerben bestimmen wir deren Abkömmlinge, ebenfalls zu gleichen Teilen.
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