Autor: Grziwotz |
Auch wenn die Betreuerbestellung auf Anregung einer Person durch das Betreuungsgericht von Amts wegen erfolgt, empfiehlt es sich, dem Gericht die erforderlichen Informationen zu geben. Schriftstücke, die Betreuungsverfügungen enthalten, sind dem Gericht auszuhändigen (§
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