Expertentipps

Autor: Grziwotz

In nicht seltenen Fällen vertrauen die Betroffenen einem bestimmten Arzt/einer bestimmten Ärztin. In diesen Fällen empfiehlt es sich jedoch vorsorglich, falls der Arzt nicht mehr praktiziert, eine Hilfslösung vorzusehen. Die Weisung betrifft die Bevollmächtigten, sollte aber vorsorglich auch für den Fall der Bestellung eines Betreuers diesem gegenüber als Betreuungswunsch festgelegt werden. Geprüft werden muss auch, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Weisung des Vollmachtgebers realisieren zu können.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022