Expertentipps

Autor: Grziwotz

Hat der Betroffene den Konflikt zwischen Patientenverfügung und Bereitschaft zur Organ- bzw. Gewebespende nicht erkannt, muss in der konkreten Situation sein mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Dies fällt nicht leicht, da auch die zeitliche Priorität in den seltensten Fällen ausschlaggebend sein wird. Meist wird der Betroffene den Konflikt nicht bedacht haben. Dieser Punkt sollte deshalb regelmäßig thematisiert werden (siehe zu Fragen rund um die Patientenverfügung Einführung 5.4).

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022