Autor: Grziwotz |
In vielen Fällen, in denen keine Patientenverfügung vorliegt, trauen sich die Betreuungsgerichte beim Widerstand einzelner Angehöriger nicht, den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen zu genehmigen. Um zu vermeiden, dass eine Person, deren Wille es ist, sterben zu dürfen, noch jahrelang weiterbehandelt wird, ist deshalb dringend die schriftliche Abfassung einer Patientenverfügung zu empfehlen.
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