Autor: Grziwotz |
Hat der Betroffene keine Erklärung abgegeben und die Entscheidung über eine Organ- oder Gewebeentnahme auch keiner bestimmten Person übertragen, muss der Arzt die nächsten Angehörigen, die mit dem Spender in den letzten zwei Jahren vor dem Tod persönlichen Kontakt hatten, befragen, um auf diese Weise den Willen des Betroffenen festzustellen (§
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