Expertentipps

Autor: Grziwotz

Der Erblasser kann die Einzelheiten seiner Beerdigung festlegen. Dies wird häufig mit Bestattungsinstituten professionell gemacht. Er kann auch in einer formfreien Verfügung, die am besten schriftlich abgefasst werden, dies selbst detailliert regeln. Eine Aufnahme in ein Testament, das erst Wochen nach der Bestattung eröffnet wird, empfiehlt sich demgegenüber nicht, wenn nicht dieses Testament in Ablichtung zusätzlich einer Person, die sich um die Bestattung kümmert, ausgehändigt wird (siehe zu Fragen rund um die Totenfürsorge Einführung 5.6).

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022