Expertentipps

Autorin: von Einem

Über die originären Leistungsansprüche des Pflegebedürftigen hinaus werden auch Leistungen zur Absicherung der Pflegeperson in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung (zur sozialen Sicherung der Pflegeperson im Inland siehe Mandatssituation 7/3.4) für exportfähig gehalten.7)

Da Wolfgang Petersen aber bereits eine Regelaltersrente bezieht, kann er durch die Fortsetzung der Pflege seiner Frau keine weiteren rentensteigernden Entgeltpunkte erwerben.