Expertentipps

Autor: Nau

Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Pflege-/Betreuungskraft wird legal nicht in Betracht kommen. Die tägliche Arbeitszeit darf an Werktagen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden betragen, die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Bei einer Vollzeitanstellung besteht zudem ein Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr. Die Pflege und Betreuung sollten somit auf mehrere Schultern verteilt werden.

Bei der wirksamen Entsendung der polnischen Pflege-/Betreuungskraft sind weder Beiträge zur deutschen Sozialversicherung noch gesetzlichen Unfallversicherung abzuführen. Es verbleibt insoweit bei dem Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes der Pflegekraft in Polen.