Autorin: von Einem |
Das Merkzeichen B erhalten schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, nach Maßgabe von §
Eine Zuerkennung des Merkzeichens B kommt im Bereich des Seniorenrechts insbesondere bei Einschränkungen aufgrund einer Demenz oder auch bei Anfallsleiden in Betracht.
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