Investitionskosten im Pflegeheim

Autorin: Staaßen

Investitionskosten eines Pflegeheims sind die Kosten, die durch längerfristige Anschaffungen entstehen (z.B. Gebäudekosten, technische Anlagen, Instandhaltungskosten). Die Kosten können auf die Pflegeheimbewohner nach Maßgabe des §  82 Abs.  3 und 4 SGB XI umgelegt werden.