Autor: Grziwotz |
Ist eine Betreuerbestellung erforderlich, weil ein Volljähriger aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen, kann er bereits in "gesunden Tagen" erklären, dass bestimmte Personen nicht zum Betreuer bestellt werden. Hieran ist das Betreuungsgericht gebunden (§ 1816 Abs. 2 Satz 2 BGB).
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