Autor: Grziwotz |
Fällt ein Gesellschafter in einer personalistisch strukturierten Gesellschaft (OHG, GmbH oder GmbH & Co. KG) längere Zeit aufgrund einer Erkrankung, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt (z.B. künstliches Koma, Demenz), aus, kann insoweit eine Vorsorgevollmacht, die auch diesen Bereich umfasst, erteilt werden. Es handelt sich um keine höchstpersönlichen Angelegenheiten.
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