Kurzüberblick

Autorin: von Einem

Häufig wird eine anwaltliche Beratung bereits im Vorfeld einer Einschaltung der Pflegekasse in Anspruch genommen. Die Angehörigen werden nach und nach mit einem zunehmenden Betreuungs- und Pflegeaufwand konfrontiert und möchten in dieser Situation zumeist eine erste Einschätzung zur Höhe des Pflegegrads und zum konkreten Ablauf des Begutachtungsverfahrens erhalten. Häufig stellt sich die Frage nach der konkreten Ermittlung des Pflegegrads aber auch bei einer Änderung des Pflegebedarfs.

In dieser Mandatssituation ist es sicher sinnvoll, auf die umfangreichen individuellen Beratungsmöglichkeiten, die die Pflegekassen anbieten müssen, hinzuweisen. Aber den Ratsuchenden sollten darüber hinaus möglichst konkrete Informationen zur Ermittlung des Pflegegrads zur Verfügung gestellt werden.

Die Rechtsgrundlagen zur Feststellung eines Pflegegrads finden sich insbesondere in den §§  14, 15 und den Anlagen 1 und 2 zu §  15 SGB XI sowie in den Begutachtungsrichtlinien.1)

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