Autorin: von Einem |
Pflegebedürftige Menschen möchten i.d.R. so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben. Häufig haben die Betroffenen und die Angehörigen keine konkreten Vorstellungen, welche Möglichkeiten der Sicherstellung einer Pflege im häuslichen Umfeld bestehen. Hier ist im Rahmen der anwaltlichen Beratung zunächst ein Überblick über die im SGB XI vorgesehenen Leistungen bei häuslicher Pflege gefragt.
Die Rechtsgrundlagen für die Sicherstellung der häuslichen Pflege finden sich insbesondere in den §§ 36 ff. SGB XI sowie in § 45b SGB XI.
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