Kurzüberblick

Autor: Nau

Mit der Einführung des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) sind die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden, um Beschäftigten u.a. bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen gem. § 2 PflegeZG einen Anspruch auf kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit zu ermöglichen.

Letzte redaktionelle Änderung: 15.10.2019