Autorin: Staaßen |
Bei der isolierten Patientenverfügung ist der Wille des Patienten niedergeschrieben, es mangelt aber an einer grundsätzlich befugten Person. Schwierig wird es in diesem Fall, wenn die Patientenverfügung nicht hinreichend konkret ist. Schwerwiegende Entscheidungen bedürfen hier der Einschaltung eines Betreuers. In der Praxis kommt es dann nicht selten zur Durchführung von Maßnahmen, die vom Patienten eigentlich nicht gewollt sind.
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Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
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