Lösung

Autor: Grziwotz

Bruno Meier kann beim Betreuungsgericht Antrag auf Bestellung von David Rand zum Betreuer stellen. Ein ärztliches Sachverständigengutachten muss in diesem Fall nicht eingeholt werden; ein ärztliches Attest genügt (§  281 Abs.  1 FamFG). Die Verfahrensfähigkeit von Bruno Meier ist unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit gegeben (§  275 FamFG). Allerdings müssen auch beim Antrag des Betroffenen die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung vorliegen. Zum Betreuer kann jede natürliche Person bestellt werden, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des betroffenen Volljährigen zu besorgen (§  1816 Abs.  1 BGB).

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022