Lösung

Autor: Grziwotz

Kurt Schreiner kann in einer Patientenverfügung auch festlegen, dass er in bestimmten Situationen, in denen nach ärztlichem Ermessen keine Hoffnung mehr besteht, d.h. auch bei infauster Prognose, medizinisch, soweit dies möglich ist, weiterhin behandelt wird. Auch diese Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022