Lösung

Autor: Grziwotz

Renate Meier kann sowohl der Bereitschaft zur Organspende bzw. Gewebeentnahme Vorrang vor der Patientenverfügung einräumen als auch umgekehrt. Dies sollte in einer der beiden Festlegungen geregelt werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022