Lösung

Autor: Grziwotz

Gegen die Nichtgenehmigung des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen kann der Betreuer bzw. Vorsorgebevollmächtigte - hier der Sohn der Betroffenen, Fabian Meier - Beschwerde einlegen. Das Beschwerdegericht entscheidet dann selbständig, ob die betreuungsgerichtliche Genehmigung erteilt wird oder nicht.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022