Lösung

Autor: Grziwotz

Der Erblasser kann sich darauf beschränken, eine bestimmte Person oder mehrere Personen in einer bestimmten Rangfolge mit der Totenfürsorge zu betrauen. Es muss sich dabei um keine Person aus dem Kreis der nächsten Angehörigen handeln, die gewohnheitsrechtlich totenfürsorgeberechtigt wären. Der Erblasser kann sich auch darauf beschränken, bestimmte totenfürsorgeberechtigte Personen von der Totenfürsorge auszuschließen.

Reinhold Brunner kann seine von ihm getrenntlebende Ehefrau ausdrücklich von der Totenfürsorge ausschließen und diese seiner Lebensgefährtin Karla Heimbach übertragen.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022