Lösung

Autorin: von Einem

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds können nach der Rechtsprechung des BSG1)

grundsätzlich in drei Gruppen eingeteilt werden, wobei es auch zur Überschneidungen kommen kann:

1.

Maßnahmen, die eine Anpassung der konkreten Wohnumgebung an die Bedürfnisse des pflegebedürftigen Menschen bezwecken und deshalb in einer anderen Wohnumgebung nicht notwendigerweise benötigt werden (z.B. Treppenlifter, Aufzüge, Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe);

2.

Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind und damit der Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt werden (z.B. Türverbreiterung, fest installierte Rampen, Erstellung von Wasseranschlüssen bei der Herstellung von hygienischen Einrichtungen, Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche);

3.

technische Hilfen im Haushalt wie der Ein- und Umbau von eingebautem Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird (z.B. motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken).2)

gegeben ist.