Mandantenanschreiben nach erfolglosem Auskunftsersuchen

 

 

 

Adressat

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Datum

 

 

 

Sehr geehrter Herr Neu,

zur Ermittlung des Nachlasses (Aktiva und Passiva) Ihrer verstorbenen Tante habe ich folgende Stellen angeschrieben: .... Leider habe ich keine/nur folgende Auskünfte erhalten: .... Da insbesondere nicht klar ist, ob und in welcher Höhe noch Pflegekosten offen sind bzw. ein Rückgriff des Sozialhilfeträgers droht, müssen Sie bis zum ... entscheiden, ob Sie die Erbschaft ausschlagen wollen.

Hierzu muss Ihre notariell beglaubigte Erklärung fristgerecht beim Nachlassgericht eingehen. In diesem Fall scheiden Sie aus der gesetzlichen Erbfolge aus; der Anfall der Erbschaft gilt als nicht erfolgt. Eine spätere Korrektur der Ausschlagung durch eine Anfechtung, falls der Nachlass werthaltig sein sollte, ist kaum möglich. Nehmen Sie die Erbschaft an, sollten Sie sich zunächst einen Überblick über die vorhandenen Aktiva und Passiva verschaffen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, müssen Sie zur Vermeidung einer Haftung mit Ihrem Privatvermögen aktiv werden. Grundsätzlich setzt dies eine amtliche Trennung des Nachlassvermögens von Ihrem Vermögen voraus. Selbstverständlich bin ich Ihnen bei den entsprechenden Anträgen behilflich, wenn Sie dies wünschen.