"Blauer Parkausweis", der "Blaue Parkausweis" (der orange-grüne Schwerbehindertenausweis ist nicht ausreichend), der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss;
Einrichtung personengebundener Behindertenparkplätze, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen kann die Einrichtung eines personengebundenen Behindertenparkplatzes beantragt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Einrichtung. Die Straßenverkehrsbehörden legen i.d.R. aufgrund des geringen Parkraums strenge Kriterien zugrunde.