Muster

Autorin: von Einem

Tabelle 1: Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen aG

Als Nachteilsausgleiche kommen insbesondere in Betracht (Aufzählung nicht abschließend):

§§  228 ff. SGB IX :

kostenlose Beförderung im ÖPNV nach Erwerb einer Wertmarke;

§  3a Abs.  1 KraftStG :

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung;

§  46 Abs.  1 StVO :

"Blauer Parkausweis", der "Blaue Parkausweis" (der orange-grüne Schwerbehindertenausweis ist nicht ausreichend), der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss;

§§  45, 46 StVO :

Einrichtung personengebundener Behindertenparkplätze, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen kann die Einrichtung eines personengebundenen Behindertenparkplatzes beantragt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Einrichtung. Die Straßenverkehrsbehörden legen i.d.R. aufgrund des geringen Parkraums strenge Kriterien zugrunde.

§  30 SGB XII :