Autorin: Staaßen |
Der m/n-tel-Faktor stellt eine Komponente bei der Berechnung des unverfallbaren Anspruchs (→ Unverfallbarkeit) aus einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei vorzeitigem Ausscheiden aus einem Unternehmen dar. Er beschreibt den Quotienten aus der tatsächlichen Dienstzeit bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens und der möglichen Dienstzeit vom Eintritt in ein Unternehmen bis zum Rentenalter. Die zweite Komponente für die Berechnung stellt der volle Leistungsanspruch dar, mit diesem wird der m/n-tel-Faktor multipliziert.
BeispielA tritt mit 25 Jahren in Unternehmen X ein, er erhält eine Zusage von 50.000 € zum 65. Lebensjahr. Mit 50 Jahren scheidet er aus dem Unternehmen aus. m/n-tel-Faktor: 25 (tatsächliche Dienstzeit) / 40 (erwartete Gesamtdienstzeit) = 0,625 0,625 x 50.000 € = 31.250 € |
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