Autorin: von Einem |
Von zentraler Bedeutung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung ist das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit bzw. die Ermittlung der Höhe des konkreten Pflegegrads.
Der Gesetzgeber hat im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II einen Paradigmenwechsel vollzogen und den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert. Nach der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung des §
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