I. Es ist streitig, ob der Kläger von der beklagten "Gemeinschaft Privater Versicherungsunternehmen zur Durchführung der Pflegeversicherung nach dem Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) vom 26.5.1994 für die Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten" (GPV), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einen zweiten Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beanspruchen kann.
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