BSG - Urteil vom 19.04.2007
B 3 P 8/06 R
Normen:
SGB XI § 40 Abs. 4 S. 1 ;
Fundstellen:
NZS 2008, 41
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 04.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 P 1/06
SG Koblenz, vom 08.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 P 53/04

Pflegeversicherung, Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

BSG, Urteil vom 19.04.2007 - Aktenzeichen B 3 P 8/06 R

DRsp Nr. 2007/16228

Pflegeversicherung, Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Ein Anspruch eines pflegebedürftigen Versicherten auf einen zweiten Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung seines individuellen Wohnumfeldes kann auch durch den Umzug aus einer bereits mit einem Zuschuss behindertengerecht gestalteten Wohnung in eine erst noch behindertengerecht auszustattende Wohnung begründet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB XI § 40 Abs. 4 S. 1 ;

Gründe:

I. Es ist streitig, ob der Kläger von der beklagten "Gemeinschaft Privater Versicherungsunternehmen zur Durchführung der Pflegeversicherung nach dem Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) vom 26.5.1994 für die Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten" (GPV), einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einen zweiten Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beanspruchen kann.