Poolvereinbarung über die Poolung von Geschäftsanteilen (Präambel)

Poolvereinbarung

über die Poolung von Geschäftsanteilen der ... GmbH

zwischen

...

und

...

Nachstehend gemeinsam auch die "Poolmitglieder" oder jeweils einzeln auch "Poolmitglied" genannt.

Präambel

(1)  [Ausführungen zum Stammkapital der Gesellschaft und zu den Beteiligungsverhältnissen der Poolmitglieder]

(2)  Da das jeweilige Poolmitglied am Nennkapital der Gesellschaft unmittelbar zu weniger als 25 % beteiligt ist, begründen die von ihnen jeweils gehaltenen Aktien momentan erbschaftsteuerlich kein begünstigtes Vermögen i.S.d. §  13b Abs.  1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG.

(3)  Zur Erreichung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach §  13b Abs.  1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG treffen die Poolmitglieder die folgende Vereinbarung, wonach sie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen untereinander verpflichtet sind, über die Anteile nur einheitlich zu verfügen oder ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner zu übertragen und das Stimmrecht gegenüber nichtgebundenen Gesellschaftern einheitlich auszuüben.