Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen Gebührenansprüchen
BGH, Urteil vom 03.04.2003 - Aktenzeichen IX ZR 113/02
DRsp Nr. 2003/7904
Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen Gebührenansprüchen
»1. Zur Ermessensausübung bei der Prozeßtrennung im Urkundenverfahren, wenn die Klagepartei teilweise in das ordentliche Verfahren übergehen möchte.2. Zur Frage der Sittenwidrigkeit von anerkannten anwaltlichen Gebührenforderungen aus einer Honorarvereinbarung.3. Ein vorformuliertes deklaratorisches Schuldanerkenntnis, mit dem beide Seiten sich im Wege des gegenseitigen Nachgebens verständigen, benachteiligt einen Verbraucher nicht deswegen unangemessen, weil er auf Einwendungen gegen die anerkannten Ansprüche verzichtet.«