Checkliste Voraussetzungen Merkzeichen G

Checkliste: Voraussetzungen Merkzeichen G

 

Das Merkzeichen G ist nach Teil D Nr. 1 VMG festzustellen bei:

 

- Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der     Lendenwirbelsäule mit einem GdB von wenigstens 50

- Behinderungen an den Beinen mit einem GdB unter 50, wenn diese sich besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirken, z.B. Versteifung des Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung, arterielle Verschlusskrankheit mit einem GdB von 40

- schweren inneren Leiden, wenn dadurch die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist

­   bei schweren Herzschäden mit Beeinträchtigung der Herzleistung wenigstens der Gruppe 3 oder

­   bei Atembehinderungen mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion wenigstens mittleren Grads oder

­   bei anderen inneren Leiden mit schwerer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, z.B. chronischer Niereninsuffizienz mit ausgeprägter Anämie;

- Sehbehinderungen mit einem GdB von mindestens 70 oder Sehbehinderungen mit einem GdB von 50 oder 60 und weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits oder eine geistige Behinderung;

- Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit mit weiteren erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion, z.B. hochgradige Sehbehinderung oder geistige Behinderung

- mit einem GdB von 100