I. Die Beklagten wenden sich mit der Rechtsbeschwerde dagegen, daß der Rechtspfleger des Amtsgerichts in einem Zivilrechtsstreit im Rahmen der Kostenfestsetzung zugunsten des Klägers eine Verhandlungs- und eine Vergleichsgebühr (§
Das Landgericht hat die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.
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