Der Kläger ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung auf Versorgungsleistungen (PSV). Er hatte für die Arbeitnehmer der D GmbH & Co. KG die laufenden Betriebsrenten und die unverfallbaren Betriebsrentenanwartschaften zu übernehmen, nachdem die Gesellschaft in Konkurs gefallen war. Anträge auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH und der KG wurden mangels Masse abgewiesen. Der Kläger, auf den Forderungen der Arbeitnehmer in Höhe von etwa 10 Millionen DM übergegangen sind, nimmt nunmehr die Beklagte, eine französische Aktiengesellschaft, als Kommanditistin der insolventen Kommanditgesellschaft in Anspruch.
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