Sachverhalt

Autor: Grziwotz

Eva Müller ist verheiratet und lebt von ihrem Ehemann Manfred auch nicht getrennt. Sie hat aber zusätzlich zu ihrem Ehemann eine Lebensgefährtin; mit Susanne versteht sie sich in manchen Dingen aufgrund gleicher Interessen besser als mit Manfred. Hinsichtlich der Bankkonten von Eva (weiteres Vermögen ist nicht vorhanden) bestehen bereits Kontovollmachten zugunsten von Manfred, die auch nicht geändert werden sollen. Eva möchte jedoch, dass insbesondere bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer notwendig werdenden Pflege ihre Lebensgefährtin Susanne über die Einwilligung bzw. Nichteinwilligung zu ärztlichen Maßnahmen sowie auch über einen Behandlungsabbruch und die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen entscheiden kann. Sie befürchtet, dass Manfred nicht in ihrem Interesse handeln könnte, da sie gerade in diesem Bereich unterschiedliche Ansichten haben.

Letzte redaktionelle Änderung: 01.08.2022