Autor: Grziwotz |
Renate Meier hat eine Patientenverfügung errichtet, die insbesondere bei infauster Prognose und einem bereits eingesetzten Sterbevorgang ausdrücklich den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen regelt. Gleichzeitig hat sie in eine Organentnahme eingewilligt. Ihr Hausarzt hat ihr erklärt, dass eine Organentnahme nach Abbruch der lebensverlängernden Maßnahmen nicht mehr möglich ist. Sie möchte diesen Widerspruch zwischen ihren beiden Entscheidungen lösen.
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