Sachverhalt

Autorin: von Einem

Die Eheleute Lydia, 59 Jahre alt, und Eberhard Ammerland, 74 Jahre alt, leben in einer gemeinsamen Eigentumswohnung in Mönchengladbach/Nordrhein-Westfalen. Bei Eberhard Ammerland besteht als Auswirkung einer koronaren Herzkrankheit (KHK) Grad 3 und eines dementiellen Leidens mit partiellem Realitätsverlust und schweren kognitiven Einschränkungen eine stetig zunehmende Unselbständig- und Pflegebedürftigkeit. Zusätzlich besteht ein Venenverschlussleiden in beiden Beinen. Für Eberhard Ammerland sind seit dem 23.05.2019 ein Grad der Behinderung von 80 mit den "G", "B" und "RF" und seit dem 07.08.2019 der 3 anerkannt. Seinem Wunsch entsprechend lebt er weiterhin in der ehelichen Wohnung, seine Pflege übernimmt bislang seine Ehefrau Lydia Ammerland allein. Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist von ihm nicht gewünscht und soll nach Möglichkeit vermieden werden. Lydia Ammerland pflegt ihren Mann zu Hause durchschnittlich 23 Stunden pro Woche.