1 Überblick über das gesetzliche Rentenversicherungsrecht

Autoren: Nau/Metz

Das im SGB VI geregelte gesetzliche Rentenversicherungsrecht ist in erster Linie ein soziales Sicherungssystem, das die Versicherten vor den Risiken einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, schützen soll. Darüber hinaus regelt das SGB VI die Altersversorgung der Versicherten im Erlebensfall und trifft Regelungen für die Hinterbliebenenversorgung.

Für Senioren ist von besonderer Relevanz, welche Leistungen sie als rentennahe potentielle Leistungsempfänger aus diesem Sicherungssystem erhalten können. Daher wird in den Mandatssituationen ein besonderes Augenmerk auf diese Gruppe der Versicherten gelegt. Besonders interessant für die Beratung dieser Mandanten sind die in der Praxis immer wieder aufkommenden Grundfragestellungen sowie Annexproblematiken, welche Möglichkeiten für eine vorzeitige Verrentung jenseits des Instituts der Regelaltersrente bestehen.

1.1 Rechtsgrundlagen und Leistungsträger

Die Rechtsquelle der gesetzlichen Rentenversicherung (im Folgenden: GRV) ist das mit Wirkung zum 01.01.1992 in Kraft getretene SGB VI.1)