Autoren: Hübner/Wildgruber |
Die Entscheidung, eine eigene Familiengesellschaft zu gründen, beruht meist auf gesellschaftsrechtlichen und schenkung- bzw. erbschaftsteuerlichen Erwägungen. Der Haupteffekt bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt in der mehrfachen Ausnutzung der Freibeträge des §
Bei der Gründung einer Familiengesellschaft müssen jedoch auch die ertragsteuerlichen Folgen bedacht und in die Entscheidung einbezogen werden. Diese unterscheiden sich je nach Rechtsform und Vermögenszusammensetzung der Familiengesellschaft und können auf die individuelle Ausgestaltung abgestimmt werden.
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